Vorstösse

13. Dezember 2023

Motion - Anpassung des BVG in Übereinstimmung mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so zu ergänzen, dass die Beachtung von Nachhaltigkeit im Sinne der Schweizer Nachhaltigkeitsziele Teil der treuhänderischen Pflicht wird. Darüber sollen die Vorsorgeeinrichtungen jährlich Rechenschaft ablegen.

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

Nachhaltigkeitskriterien fliessen immer mehr in die Anlageüberlegungen der Schweizer Pensionskassen ein. Die Selbstregulierung erscheint wirksam und daher bedarf es keiner weiteren Gesetzesanpassung.

28. September 2023

Initiative - Für die Schaffung einer vierten Säule - die flexible Vorsorge

Mit dieser parlamentarischen Initiative soll eine 4. Säule in unser Vorsorgesystem eingeführt werden.

Diese 4. Säule soll allen Personen zusätzliche Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen, bieten. Sie soll auf einem ähnlichen System basieren wie die individuelle Vorsorge, also wie die 3a. Säule, jedoch mehr Bezugsmöglichkeiten bieten, insbesondere für die berufliche Neuorientierung, die Finanzierung hoher Ausgaben im Zusammenhang mit den Unwägbarkeiten des Lebens, die Weiterbildung während des Berufslebens, die Finanzierung des Studiums eines Angehörigen, Arbeiten an einer Immobilie, die Unterstützung von Angehörigen bei der Gründung eines Start-ups oder auch die Übernahme eines KMU. Ein jährlicher Höchstbetrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann, soll vom Parlament festgelegt werden. Mit dem von den Steuern abgesetzten Betrag sollen insbesondere Einkäufe getätigt werden können, um eventuelle Beitragslücken während der beruflichen Laufbahn auszugleichen.

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

Die Sensibilisierung auf die eigene Vorsorge ist begrüssenswert. Die umschrieben Ausgestaltung einer 4. Säule erweist auf den ersten Blick jedoch gegenüber dem heutigen System keinen nennenswerten Mehrwert.

1. Juni 2023

Motion - Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, bei der die Limite der konkursrechtlichen Privilegierung auf nur 100 000 Schweizer Franken in Artikel 37a Absatz 5 aufgehoben werden soll. Die Änderung soll auch vorsehen, dass die Auszahlung der Vorsorgeguthaben an die Vorsorgestiftungen ausserhalb der Kollokation erfolgt, nachdem sichergestellt ist, dass alle gesicherten Einlagen ausbezahlt werden können. Ferner ist ein Mechanismus vorzusehen, wie die Sanierungs- oder Liquidationskosten der betroffenen Vorsorgestiftungen getragen oder verteilt werden.

Haltung inter-pension:

Neutral
16. Dezember 2022

Interpellation - Vermögensverteilung, Steueroptimierung und AHV-Beitrags-Vermeidung im Rahmen der BVG

Die Interpellation von J. Badran vom 16. Dezember ist eine Reaktion auf das Buch "Das Rentendebakel":

Jährlich fliessen rund 66 Milliarden Franken an Lohnbeiträgen in die berufliche Vorsorge. Davon sind 22 Milliarden Franken Einmaleinlagen. Diese Einmaleinlagen sind Lohnbestandteile die nicht versteuert werden und auf die keine AHV-Beiträge anfallen. Im Weiteren gibt es im BVG (auch bei Sammelstiftungen), die Möglichkeit Kaderangestellte deutlich besser zu versichern, als die anderen Angestellten, was Möglichkeiten zur Steueroptimierung und AHV-Beitrags-Vermeidung für Gutverdienende eröffnet. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

  1. Wie hoch sind die Steuerausfälle durch die Einmaleinlagen?
  2. Wie hoch sind die Ausfälle bei den AHV-Beiträgen durch die Einmaleinlagen?
  3. Wie gross ist der Anteil an sogenannten Kaderplänen je BVG-Vertrag, in der eine definierte Angestellten-Klasse eine deutlich höhere Sparleistung erhalten? Wie hoch beziffert der Bundesrat die Steuerausfälle und die AHV-Beitrags-Ausfälle in diesem Kontext.
  4. Erachtet es der Bundesrat auch als relevant, dass die Mittel aus Lohnbeiträgen, die in die Altersvorsorge (AHV, BVG) fliessen zu möglichst hohen Renten zum günstigsten Preis führen? Glaubt der Bundesrat, dass das Erfordernis der maximalen Effizienz und Effektivität heute in den ersten beiden Säulen erreicht wird? Wenn nein, was müsste man ändern?
  5. Wieviel der 66 Milliarden Franken landet nach Abzug verdeckter und offene Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten, einbehaltene Gewinne, Einmaleinlagen tatsächlich bei den Versicherten und wie sind die Altersguthaben dann verteilt?

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

Das Konzept der drei Säulen in der Schweiz ist als ein System zu verstehen, welches aufeinander aufbaut. Einkäufe in die 2. Säule werden direkt dem Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben und dienen somit der Verbesserung der Altersleistung. Sie sind kein Instrument, um Beiträge in die 1. Säule zu vermeiden.

15. Dezember 2022

Interpellation - Prüfung von verdeckten Gebühren bei der Vermögensverwaltung im Rahmen der BVG

Die Interpellation von J. Badran vom 15. Dezember ist eine Reaktion auf das Buch "Das Rentendebakel":

Bei der BVG-Vermögensverwaltung im Rahmen fallen verschiedene Kosten und Gebühren an. Diese können transparent offengelegt werden oder verdeckt sein. So kann z.B. bei einem Immobilienverkauf ein Anteil der Gebühren auf den Kaufpreis geschlagen werden, so dass sie nicht als Vermögensverwaltungs-Gebühren ausgewiesen werden. Die FINMA verfügt über zahlreiche Aufsichtspflichten bezüglich Betriebsrechnungen der beruflichen Vorsorge. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

  1. Wie sind die Transparenz- und Offenlegungs-Anforderungen bezüglich Vermögensverwaltungs-Gebühren und Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge?
  2. Die offengelegten Vermögensverwaltungskosten der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben sich in den letzten zehn Jahren verdreifacht und liegen mittlerweile bei 5,3 Milliarden Franken pro Jahr. Es sind über 1000 Franken pro Versicherter. Stimmt dies?
  3. Die nicht offengelegten Transaktionskosten bei Fonds und Anlagestiftungen, die bei Immobilien-, Aktien-, Obligationenhandel etc. anfallen und allein bei Immobilien pro Transaktion bis zu 3 Prozent (und bei Weitergabe an Dritte noch einmal bis zu 3 Prozent) ausmachen, kosten die Versicherten geschätzt mehrere Milliarden Franken pro Jahr. Warum werden diese Kosten den Versicherten nicht offengelegt?

Haltung inter-pension:

Nicht befürwortet
Begründung / Kommentar:

Pensionskassen legen die Gelder ihrer Versicherten transparent und kosteneffizient an.

15. Dezember 2022

Interpellation - Prüfung der Anlageergebnisse der Vermögen im Rahmen der beruflichen Vorsorge

Die Interpellation von J. Badran vom 15. Dezember ist eine Reaktion auf das Buch "Das Rentendebakel":

Die Verzinsung der Vermögen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) ist eine der massgeblichsten Einfluss-Faktoren auf die Rentenhöhe. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.

  1. Trifft es zu, dass das überwiegend aktive Anlegen der Schweizer Vorsorgegelder seit 1998 rund 150 Milliarden Franken weniger Nettorendite erbrachte im Vergleich zu einer passiven Anlage mit 40 Prozent Aktienanteil wie beim Index Pictet-40?
  2. Warum legen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen nur 30 Prozent (Quelle: Swisscanto) des Vorsorgevermögens passiv an? (Zum Vergleich: Publica legt 70 Prozent passiv an; der Norwegische Staatsfonds legt 100 Prozent passiv an - Rendite im 10-Jahresschnitt: über 6 Prozent). Wie beurteilt dies die FINMA?
  3. Trifft es zu, dass aktives Anlegen bis zu vier Mal höhere Gebühren generiert als passives Anlegen?
  4. Hat die FINMA oder eine andere Behörde den Auftrag die Anlageergebnisse auf ihre Effizienz und Effektivität zu prüfen, respektive die Interessen der Versicherten zu schützen? Wenn nein, wieso nicht?
  5. Wie wird sichergestellt, dass die erzielten Überschüsse korrekt (ohne dass verdeckte Gebühren an die Versicherer fliessen) ausgewiesen werden und an die Versicherten fliessen?

Haltung inter-pension:

Neutral