Vertrauen, Transparenz und Unabhängigkeit

inter-pension vertritt die Interessen von unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge. Unsere Mitglieder sind allein ihren Kunden verpflichtet – und keinen Aktionären.

Über uns

Für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Unsere Mitglieder versichern rund 2 Millionen Personen. Das sind über 40% aller Versicherten in der beruflichen Vorsorge.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass sie sich auch in Zukunft auf ihre Pensionskasse verlassen können!

Mitglieder
0 +
Mitglieder-Vermögen
0 + Mia.
Versicherte
rund 0 Mio.
handshake_img

Wir engagieren uns für eine unabhängige berufliche Vorsorge, in der Beiträge und Erträge für eine attraktive berufliche Vorsorge verwendet werden.

conversation_img

Wir vertreten die Interessen unabhängiger Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in politischen Debatten zur beruflichen Vorsorge mit einer starken Stimme.

callcenter_img

Wir sind der kompetente Ansprechpartner zu allen Themen rund um die berufliche Vorsorge für Politik, Medien, Arbeitgeber und unsere Mitglieder.

News

Neuigkeiten rund um die berufliche Vorsorge und unsere Tätigkeiten

1705425030665

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen - Quo Vadis?

Impulsreferat von inter-pension an der Informationsveranstaltung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS)

1704711454592

Teilnahme an den "Journées de la prévoyance"

inter-pension durfte in Lausanne die Chancen und Herausforderungen für Pensionskassen in den nächsten Jahren aufzeigen.

1700036612924

Update in Sachen Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV zeigt Bereitschaft sich in einer nächsten Sitzung erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen auseinanderzusetzen.

Stellungnahmen

Unsere Positionen für eine unabhängige berufliche Vorsorge

Vernehmlassung «Teilrevision der Radio und Fernsehverordnung»

Da es sich bei Vorsorgeeinrichtungen nicht um gewinnorientierte Unternehmen handelt, sondern um Einrichtungen des schweizerischen Sozialversicherungssystems und um eine Doppelbesteuerung der Privatpersonen zu vermeiden, fordert
​inter-pension die Befreiung der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von der RTVG-Abgabe.

Anhörung vom 5.12.2023 zum Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung»

Bei der Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung handelt es sich u. E. we­der um einen Freizügigkeitsfall noch um einen Teilliquidationstatbestand. Folglich ist der Transfer von bereits bestehenden Guthaben auf eine 1-Lösung unter dem derzeit geltenden Recht unzulässig.

Unserer Ansicht nach wäre es eine Kompetenzüberschreitung seitens der OAK BV, eine solche Gesetzes- bzw. Verordnungslücke auf eigene Faust zu schliessen. Aus Gründen der Rechtssicherheit beantragen wir daher auf die vorgesehene Mitteilung zu verzichten.

Veranstaltungen

Die nächsten Veranstaltungen

1700559518155

Pension Panel: Nachhaltige Vermögensanlage

15. November 2023
tibits Lausanne, Place de la Gare 11

Nachhaltiges Investieren ist ein spannendes und vielschichtiges Thema, das Pensionskassen nun schon seit einigen Jahren begleitet.
Der Pensionskassenverband ASIP stellt seinen neuen ESG-Guide vor, den Pensionskassen hierbei als eine Orientierungshilfe nutzen können. Anschliessend folgt eine Podiumsdiskussion mit anderen Experten in diesem Thema.

Büro_6

​Immobilienanlagen: Rendite-Boom vorbei oder noch lohnenswert?

3. Mai 2023
Zürich, Schweiz

Die Präsentation von Dr. Donato Scognamiglio, CEO und Mitinhaber IAZI AG, kann bei Frau Petra Peier bestellt werden.