Update in Sachen Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV zeigt Bereitschaft sich in einer nächsten Sitzung erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen auseinanderzusetzen.
Am 25. September 2023 hatte die OAK BV die Mitteilungen M – 02/2023 Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2 publiziert. Im Nachgang zur Publikation kritisierten verschiedene Verbände die neue Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben. Anlässlich ihrer letzten Sitzung vom 23. Oktober 2023 hat sich die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV mit der Kritik der Verbände befasst und entschieden, die Verbände zu einem Austausch einzuladen. Dieser fand gestern, 14. November 2023, in Bern statt. Die anlässlich der Sitzung von den Vertretungen der Verbände vorgebrachte Kritik an den Mitteilungen, die Argumente sowie die Verbesserungsvorschläge wurden von der Vertretung der OAK BV entgegengenommen. Die OAK BV wird sich in einer der nächsten Sitzungen erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen befassen.

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Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV zeigt Bereitschaft sich in einer nächsten Sitzung erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen auseinanderzusetzen.