1. November 2023

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz an

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% an.

An seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% anzuheben.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss.

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