Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz an
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% an.
An seiner Sitzung vom 1. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen den Mindestzinssatz in der Beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% anzuheben.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss.

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen - Quo Vadis?
Impulsreferat von inter-pension an der Informationsveranstaltung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS)

Teilnahme an den "Journées de la prévoyance"
inter-pension durfte in Lausanne die Chancen und Herausforderungen für Pensionskassen in den nächsten Jahren aufzeigen.

Update in Sachen Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV zeigt Bereitschaft sich in einer nächsten Sitzung erneut mit der Thematik der Leistungsverbesserungen auseinanderzusetzen.